Sie liegt etwa 27 Kilometer südöstlich von Offenburg und 38 Kilometer nordöstlich von Freiburg im Breisgau. Haslach war bis zu dessen Auflösung im Jahre 1973 die größte Gemeinde des Landkreises Wolfach und gehört heute dem Ortenaukreis an.
Im Mittelalter war die Marktstadt im mittleren Kinzigtal bedeutend für den Silberbergbau der Region, was ihr einen Platz im Badnerlied einbrachte
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Ortenaukreis
Einwohner
7152 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
77716
Vorwahl
07832
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haslach im Kinzigtal
Hauptstraße 2
77716 Haslach im Kinzigtal
2. Ordnungsamt Haslach im Kinzigtal
Hauptstraße 2
77716 Haslach im Kinzigtal
3. Bürgeramt Haslach im Kinzigtal
Hauptstraße 2
77716 Haslach im Kinzigtal
Gemeinde Haslach im Kinzigtal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.